Die Dienstleistungen der DFP Wirtschaftsprüfgesellschaft in Saarbrücken

Wir bieten Ihnen die gesamten Prüfungsleistungen aus einer Hand an:

Von der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen aller Branchen und Rechtsformen bis hin zu Due Diligence.

Dabei denken wir in der Wirtschaftsprüfung weit über die Kontrolle von Zahlen und die Einhaltung einschlägiger formeller Rechtsvorschriften hinaus. Das ganzheitliche Verständnis für die Unternehmensstruktur unserer Mandanten steht an erster Stelle. Dieses bauen wir auf der Basis langjähriger branchen- und unternehmensspezifischer Kenntnisse auf.

Unsere Wirtschaftsprüfung steht auf höchstem Qualitätsniveau, welches durch externe Qualitätskontrollen regelmäßig überprüft wird.

Durch eine erfolgreiche Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle nach § 57 ff WPO erfüllen wir die gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Abschlussprüfungen.

Wir beraten unsere Mandanten bankenunabhängig, vertrauensvoll und integer.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

Jahresabschlusserstellung nach IDW S 7

Die Durchführung der Jahresabschlusserstellung erfolgt nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften und in Übereinstimmung mit dem IDW Standard: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7).

Der Auftragsumfang ist zwischen Ihnen und uns frei vereinbar. Hierbei ist entscheidend, inwieweit wir auch die Buchführung als Grundlage der Erstellungstätigkeit auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin zu beurteilen haben. Der von uns erstellte Jahresabschluss wird grundsätzlich – in Abhängigkeit von dem Auftragsumfang – mit einer der nachfolgenden Bescheinigungen versehen:

  • Bescheinigung über die Erstellung des Jahresabschlusses ohne Beurteilungen
  • Bescheinigung über die Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilungen
  • Bescheinigung über die Erstellung des Jahresabschlusses mit umfassenden Beurteilungen

Selbstverständlich werden die Jahresabschlüsse vor der Geschäftsführung, Aufsichtsgremien, Kreditinstituten, Fördermittel- und Zuschussgebern, sowie anderen Empfängern des Jahresabschlusses erläutert. Dabei besitzt der Jahresabschluss mit einer Bescheinigung auf der Basis umfassender Beurteilungen die höchste Aussagekraft für den beteiligten Adressatenkreis.

 

Jahresabschlussprüfung

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung
  • Individuelle Angebote für die Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfer führen in erster Linie die durch das Gesetz, gesellschaftsrechtliche oder satzungsmäßige Regelungen vorgeschriebenen Prüfungen der Einzel- sowie Konzern- und Gruppenabschlüsse von Gesellschaften aller Rechtsformen (Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunalen Eigenbetrieben, Stiftungen, Vereinen und Verbänden, die einer Pflichtprüfung unterliegen), durch.

Selbstverständlich bieten wir auch die freiwillige Prüfung der Jahresabschlüsse und der Buchführung an.

Unsere qualitativ hochwertige Wirtschaftsprüfung verschafft Transparenz auf allen Ebenen. Sie vermittelt entscheidungsrelevante Daten und stellt die Schwachstellen und Risiken dar, kennzeichnet aber auch die Potenziale und Chancen eines Unternehmens.

Die Jahresabschlussprüfung ist daher mehr als das gesetzlich vorgeschriebene Testat zum Jahresabschluss. Unsere Tätigkeit integriert Prüfungs- und Steuerberatungskompetenz mit betriebswirtschaftlichem und rechtlichem Know-how. Wir sind in der Lage, Problemstellungen umfassend zu betrachten und je nach Aufgabenstellung werden Spezialisten unseres Hauses hinzugezogen.

Sie erlangen durch unsere Tätigkeit weit mehr als Testat und Siegel. Auf Grund unserer Branchenkenntnisse, des hohen Qualifikationsgrades unserer Mitarbeiter, der Verwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes sowie unserer unternehmensinterner interdisziplinären Arbeitsweise, stellen wir Ihnen eine Vielzahl von Analysen, Aussagen und Bewertungen zur Verfügung, die Aufsichtsgremien und Geschäftsführungen gleichermaßen in ihren unternehmerischen Entscheidungen unterstützen können.

Unser Bestreben ist es, die gesamte Koordination des Prüfungsgeschehens aus einer Hand durchzuführen und mit Ihnen individuell abzustimmen. Ihr Hauptansprechpartner trifft schnell und abschließend die erforderlichen Entscheidungen. Wir besprechen unsere Prüfungsergebnisse mit unseren Auftraggebern und ergänzen diese gegebenenfalls um Wünsche nach zusätzlichen

Prüfungsschwerpunkten aus Ihrem Hause. Über die Erteilung des Bestätigungsvermerks hinaus soll Ihnen die Abschlussprüfung Sicherheit geben, sodass Sie wesentliche Risiken im Finanz- und Rechnungswesen kennen und im Griff haben.

Darüber hinaus stellen wir unser Know-how für eine Beratung und eingehende Begutachtung von privaten und öffentlichen Unternehmen sowie von Körperschaften des öffentlichen Rechts gerne zur Verfügung.

 

Durchführung der externen Qualitätskontrolle nach §57 a WPO

Wir nehmen seit 2005 am verpflichtenden System der Qualitätskontrolle für Wirtschaftsprüfer teil.

Auch die im Jahr 2010 erneut durchgeführte Qualitätskontrolle wurde mit Erfolg absolviert (Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer vom 26. Januar 2011).

Auf der Basis unserer Erfahrungen bieten wir kleinen und mittelgroßen Wirtschaftsprüferpraxen die Durchführung entsprechender Qualitätskontrollen an. Prüfungsgegenstand unserer Qualitätskontrolle sind die in der Wirtschaftsprüferpraxis eingeführten Grundsätze und Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Bezug auf betriebswirtschaftliche Prüfungen im Sinne von § 2 Abs. 1 WPO, bei denen das Siegel geführt wird. Neben der Darstellung der Prüfungsergebnisse im Rahmen einer Schlussbesprechung sowie des Qualitätskontrollberichts geben wir konstruktive Hinweise zum weiteren Auf- bzw. Ausbau Ihres Qualitätssicherungssystems.

Diese Prüfung unter Berufskollegen führen erfahrene Wirtschaftsprüfer durch, die als Prüfer für Qualitätskontrolle (§ 57a Abs. 3 WPO) zugelassen sind und ihre Erfahrungen aus unserer eigenen Praxis einbringen.

 

Gesellschaftsrechtlich veranlasste Prüfung

Neben betriebswirtschaftlichen Prüfungen bieten wir Ihnen zu einer Vielzahl von gesetzlich vorgegebenen und freiwilligen Prüfungen unsere qualifizierte Leistung in folgenden Bereichen an:

  • Gründungsprüfung
  • Kapitalerhöhung: Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen
  • Prüfung der Sonderbilanz aus Anlass einer Kapitalerhöhung
  • Umwandlungsprüfung
  • Aufspaltungs-, Abspaltungs- und Ausgliederungsprüfung
  • Verschmelzungsprüfung
  • Beratung beim Kauf/Verkauf von Unternehmen/Beteiligung an Unternehmen
  • Beratung bei der Neukonzeption von Unternehmen/Unternehmensgruppen
  • Gutachten zur Unternehmensbewertung
  • Due Diligence Prüfung
  • Aktienrechtliche Sonderprüfungen

 

IT-Prüfungen und Zertifizierungen nach IDW PS 880

Zu unseren Tätigkeiten gehört insbesondere die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit von IT-Systemen im Rahmen der externen und internen Revision.

Unsere Dienstleistung im Umfeld der IT-Sicherheit deckt die Bandbreite aller wesentlichen Bestandteile der IT-Umgebung, u.a. Notfallplanung und SAP-ERP Sicherheit, unserer Mandanten ab.

Wir bieten auch Zertifizierungen an, mit deren Hilfe die Einhaltung der Vorgaben an die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der Informationstechnologie unserer Mandanten nachgewiesen werden können. Unsere Vorgehensweise bei der Zertifizierung richtet sich am Standard IDW PS 880 (Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen) aus.

Zertifikate dienen dem Softwarehersteller, die Qualität seiner Softwareprodukte sicherzustellen und Dritten gegenüber transparent darzustellen. Durch die Softwarebescheinigung bietet er seinen Kunden den Zusatznutzen an, die Bescheinigung im Rahmen von Ordnungsmäßigkeitsprüfungen effizient zu verwenden und den Prüfungsumfang entsprechend zu verringern (Jahresabschlussprüfung, Betriebsprüfung, Interne Revision).

Wir verfügen über eine umfassende betriebswirtschaftliche und informationstechnologische Beratungskompetenz.

 

Sonstige Dienstleistungen

Sonstige Bestätigungsleistungen und prüfungsnahe Dienstleistungen

Sonstige Bestätigungsleistungen umfassen ein breites Spektrum an spezifischen Fragestellungen. Der Kreis möglicher Adressaten ist weit. So treten neben Anteilseignern und Geschäftsführungsorganen auch Banken und Aufsichtsorgane, wie z.B. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), auf den Plan.

  • Kreditwürdigkeitsprüfung
  • Erstellung Comfort Letter im Rahmen von Kapitalerhöhungen
  • Prüfung nach Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
  • Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Sanierungsgutachten nach IDW S 6
  • Ordnungsmäßigkeits- und Unterschlagungsprüfungen
  • Tätigkeiten im Rahmen der Innenrevision
  • Vorbereitung und Prüfung von Planungsrechnungen
  • Fragen des Unternehmensratings